Klarinettenmusik im Hamburger Westen: Harald Maihold


Hygiene-Schutzkonzept

Schutzkonzept zur Vermeidung des Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus

 

Gem. § 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO werden folgende Regelungen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus aufgestellt, deren Einhaltung durch den Unterrichtenden gewährleistet wird.

  1. Die Klarinettenschülerinnen und -schüler werden namentlich im Kalender festgehalten und ihre Kontaktdaten aufgenommen.
  2. Der Unterrichtende verfügt über einen aktuellen Impfschutz. Er lässt sich je nach Anforderung zudem regelmäßig auf eine Corona-Erkrankung testen. Bei positivem Test wird die Musikstunde ggf. kurzfristig abgesagt.
  3. Wer Corona-Symptome zeigt oder positiv getestet wurde, darf nicht zur Musikstunde kommen.
  4. Es wird stets ein Abstand von 1,5 Metern, beim Musizieren von 2,5 Metern zwischen den Personen eingehalten. Körperkontakt (Händeschütteln usw.) wird vermieden.
  5. Vor der Musikstunde werden die Hände gewaschen und desinfiziert. Hierzu steht im WC ein Desinfektionsmittel bereit.
  6. Die Unterrichtsstunde findet nach Möglichkeit im Garten bzw. auf der Terrasse oder im Wohnzimmer bei geöffneter Terrassentür statt. Sofern die Witterung dies nicht erlaubt, wird im Abstand von ca. 20 Minuten durchgelüftet. Im Unterrichtsraum sorgt ein Luftfilter für eine Reduzierung der Virenlast.
  7. Zwischen den Unterrichtsterminen sorgt ein ausreichender zeitlicher Abstand dafür, dass die Räumlichkeiten gründlich durchgelüftet und Oberflächen gereinigt werden können. Der Boden wird in regelmäßigen Abständen aufgewischt und desinfiziert.
  8. Das Auswischen der eigenen Instrumente durch den Musiklehrer wird in einem separaten Raum im Obergeschoss vorgenommen.
  9. Die Anforderungen aus den jeweils gültigen Rechtsverordnungen (namentlich Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Platz, 2-G- bzw. 2-G-plus Regel) werden zeitnah umgesetzt.

Hamburg, den 01.10.2020

erneuert 30.04.2022

Harald Maihold